Selbsttest

Existenz eines Abschussplans und einer Abschussliste

Die Existenz eines Abschussplans und einer Abschussliste (als Teile eines Jagdkonzepts) dokumentiert, dass jagdliche Eingriffe in Wildbestände geplant und (zur Orientierung der zukünftigen Planung) auch dokumentiert werden. Da Abschusspläne normalerweise einer behördlichen Bewilligungspflicht unterliegen, ist davon auszugehen, dass auch behördlicherseits darauf geachtet wird, dass keine Wildart über- & unterbejagt wird und eine Abstimmung der Bejagung mit anderen Landnutzungsinteressen erfolgt. Bei der Erstellung der Abschusslisten ist vor allem in wildbiologischen Lebensraumgrößen zu denken (z.B. siehe WÖRP in der Begriffsdefinition) und Pläne sollten für großräumig agierende Wildarten mit betreffenden Reviernachbarn und Landnutzungsinteressenten im gemeinsamen Interesse aller abgestimmt sein (z.B. Hegeringe). Ein Jagdkonzept samt einer Abschussliste ist nicht nur bei Wildarten, wo Abschussplan und Abschussliste behördlich vorgeschrieben sind, vorteilhaft, sondern auch bei anderen – insbesondere bei gefährdeten und sensiblen – Wildarten (siehe Begriffsdefinitionen) sowie bei Wildarten mit „Reduktionsbedarf“ (siehe Kapitel 1.1.1.3). Wesentlich ist die artenspezifische Führung von Abschusslisten, d. h. ungenaue Sammelbezeichnungen (Zusammenfassung nach Artengruppen, wie z. B. Enten, Gänse, Hasen, Wiesel, Iltisse, etc.) sollten vermieden werden.